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710 CH-TG

§ 19 Gesetz über die Enteignung (TG EntG) - Zeitpunkt der Bewertung

Entschädigung
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§ 19 TG EntG · Zeitpunkt der Bewertung

1. Für die Ermittlung des Verkehrswertes ist der Zeitpunkt der Schätzung durch die Enteignungskommission massgebend.

2. Bei enteignungsähnlicher Eigentumsbeschränkung ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens massgebend.

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