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CH-TG
§ 19 Gesetz über die Enteignung (TG EntG) - Zeitpunkt der Bewertung
Entschädigung
§ 19 TG EntG · Zeitpunkt der Bewertung
1. Für die Ermittlung des Verkehrswertes ist der Zeitpunkt der Schätzung durch die Enteignungskommission massgebend.
2. Bei enteignungsähnlicher Eigentumsbeschränkung ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens massgebend.