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§ 16 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzverordnung, FSV) - Stützpunktfeuerwehr

Feuerwehrwesen - Arten
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§ 16 Feuerschutzverordnung, FSV · Stützpunktfeuerwehr

1. Jede Feuerwehr ist innerhalb ihres Gemeindegebiets eine Gemeindefeuerwehr.

2. Stützpunktfeuerwehren sind die Gemeindefeuerwehren Amriswil, Arbon, Bischofszell, Diessenhofen, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen, Romanshorn, Steckborn und Weinfelden.

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