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708.1 FSGLPILPA CH-TG

§ 18 Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG) - Periodische Brandschutzkontrollen

Schadenverhütung - Feuerschutzkontrollen
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§ 18 Feuerschutzgesetz, FSG · Periodische Brandschutzkontrollen

1. Die Behörde kontrolliert periodisch Gebäude und Anlagen, die ein erhöhtes Brandrisiko aufweisen oder im Brandfall zu einer erheblichen Gefährdung von Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt führen können.

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