708.1
FSGLPILPA
CH-TG
§ 18 Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG) - Periodische Brandschutzkontrollen
Schadenverhütung - Feuerschutzkontrollen
§ 18 Feuerschutzgesetz, FSG · Periodische Brandschutzkontrollen
1. Die Behörde kontrolliert periodisch Gebäude und Anlagen, die ein erhöhtes Brandrisiko aufweisen oder im Brandfall zu einer erheblichen Gefährdung von Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt führen können.