708.1
FSGLPILPA
CH-TG
§ 1 Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG) - Grundsatz
Aufgaben und Zuständigkeiten
§ 1 Feuerschutzgesetz, FSG · Grundsatz
1. Dieses Gesetz regelt den Schutz von Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt vor den Gefahren und Auswirkungen von Feuer, Rauch, Explosionen und Naturereignissen sowie den Einsatz der Feuerwehr als allgemeine Schadenwehr.