Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
700 PBG CH-TG

§ 96 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Abweichung vom Gesetz über Flur und Garten

Bauvorschriften - Weitere Vorschriften
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (128 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 96 PBG · Abweichung vom Gesetz über Flur und Garten

1. In Baureglement und Sondernutzungsplänen sowie kantonalen Nutzungszonen können Bestimmungen über Pflanzungen und Einzäunungen aufgenommen werden, die vom Gesetz über Flur und Garten abweichen.

← § 95 PBG Planungs- und Baugesetz (PBG) - Zweck § 97 PBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →