Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
700 PBG CH-TG

§ 79 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Terrainveränderung

Bauvorschriften - Voraussetzungen für die Bebauung und materielle Bauvorschriften - Gestaltung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (128 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 79 PBG · Terrainveränderung

1. Enthält die Kommunalplanung der Gemeinde keine besonderen Bestimmungen, sind Terrainveränderungen zulässig, sofern sie einer guten Umgebungsgestaltung dienen und dem Geländeverlauf in der Umgebung angepasst werden.

← § 78 PBG Planungs- und Baugesetz (PBG) - Zweck § 80 PBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →