700
PBG
CH-TG
§ 79 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Terrainveränderung
Bauvorschriften - Voraussetzungen für die Bebauung und materielle Bauvorschriften - Gestaltung
§ 79 PBG · Terrainveränderung
1. Enthält die Kommunalplanung der Gemeinde keine besonderen Bestimmungen, sind Terrainveränderungen zulässig, sofern sie einer guten Umgebungsgestaltung dienen und dem Geländeverlauf in der Umgebung angepasst werden.