700
PBG
CH-TG
§ 70 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Rechtsmittel
Massnahmen zur Förderung der Verfügbarkeit von Bauland - Planungsmehrwert
§ 70 PBG · Rechtsmittel
1. Gegen Veranlagungsentscheide der Steuerverwaltung kann innert 30 Tagen ab Zustellung bei der Steuerrekurskommission Rekurs erhoben werden. Diese entscheidet endgültig.