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700 PBG CH-TG

§ 70 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Rechtsmittel

Massnahmen zur Förderung der Verfügbarkeit von Bauland - Planungsmehrwert
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§ 70 PBG · Rechtsmittel

1. Gegen Veranlagungsentscheide der Steuerverwaltung kann innert 30 Tagen ab Zustellung bei der Steuerrekurskommission Rekurs erhoben werden. Diese entscheidet endgültig.

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