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700 PBG CH-TG

§ 63 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Mehrwertabgaben

Massnahmen zur Förderung der Verfügbarkeit von Bauland - Planungsmehrwert
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§ 63 PBG · Mehrwertabgaben

1. Mehrwertabgaben gleichen Vorteile aus, die durch neue Zuweisung von Boden zu Bauzonen oder von öffentlichen Zonen zu übrigen Bauzonen entstehen.

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