700
PBG
CH-TG
§ 63 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Mehrwertabgaben
Massnahmen zur Förderung der Verfügbarkeit von Bauland - Planungsmehrwert
§ 63 PBG · Mehrwertabgaben
1. Mehrwertabgaben gleichen Vorteile aus, die durch neue Zuweisung von Boden zu Bauzonen oder von öffentlichen Zonen zu übrigen Bauzonen entstehen.