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700 PBG CH-TG

§ 62 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Entscheid

Landumlegung und Grenzbereinigung - Kosten
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§ 62 PBG · Entscheid

1. Die Enteignungskommission entscheidet über streitige Kostenbeiträge und Entschädigungen.

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