700
PBG
CH-TG
§ 61 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Umfang
Landumlegung und Grenzbereinigung - Kosten
§ 61 PBG · Umfang
1. Zu Lasten des Unternehmens fallen
1. die Kosten des für öffentliche Zwecke beanspruchten Landes
2. die Kostenbeiträge und Entschädigungen
3. die Kosten der Lastenbereinigung
4. die Kosten des Verfahrens
2. Die Aufwendungen sind auf die betroffenen Grundstücke entsprechend der Fläche oder dem Wert aufgrund der Neuzuteilung zu verlegen.