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700 PBG CH-TG

§ 57 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Lastenbereinigung

Landumlegung und Grenzbereinigung - Landumlegung - Neuzuteilung
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§ 57 PBG · Lastenbereinigung

1. Mit der Neuzuteilung sind Dienstbarkeiten, Grundlasten sowie Vor- und Anmerkungen zu bereinigen und den neuen Verhältnissen anzupassen.

2. Für die Ordnung der Grundpfandverhältnisse sind Art. 802 bis Art. 804 ZGB massgebend.

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