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PBG
CH-TG
§ 48 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Einsprache gegen Abrechnung
Erschliessung - Finanzierung - Beiträge
§ 48 PBG · Einsprache gegen Abrechnung
1. Einsprachen gegen die Bauabrechnung oder den definitiven Kostenverteiler sind innert 20 Tagen bei der Gemeindebehörde zu erheben.