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700 PBG CH-TG

§ 48 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Einsprache gegen Abrechnung

Erschliessung - Finanzierung - Beiträge
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§ 48 PBG · Einsprache gegen Abrechnung

1. Einsprachen gegen die Bauabrechnung oder den definitiven Kostenverteiler sind innert 20 Tagen bei der Gemeindebehörde zu erheben.

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