700
PBG
CH-TG
§ 47 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Abrechnung
Erschliessung - Finanzierung - Beiträge
§ 47 PBG · Abrechnung
1. Bei der Beitragserhebung nach dem System der prozentualen Kostenüberwälzung sind die Bauabrechnung und der definitive Kostenverteiler den betroffenen Grundeigentümern zu eröffnen.