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700 PBG CH-TG

§ 47 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Abrechnung

Erschliessung - Finanzierung - Beiträge
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§ 47 PBG · Abrechnung

1. Bei der Beitragserhebung nach dem System der prozentualen Kostenüberwälzung sind die Bauabrechnung und der definitive Kostenverteiler den betroffenen Grundeigentümern zu eröffnen.

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