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700 PBG CH-TG

§ 123 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Aufhebung kommunaler Regelungen

Übergangs- und Schlussbestimmungen - Übergangsbestimmungen
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§ 123 PBG · Aufhebung kommunaler Regelungen

1. Regelungen der Gemeinden, die den unmittelbar anwendbaren Vorschriften dieses Gesetzes widersprechen, sind mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgehoben.

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