700
PBG
CH-TG
§ 100 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Baugesuch
Bauvorschriften - Bewilligungsverfahren - Bewilligungspflicht, Baugesuch
§ 100 PBG · Baugesuch
1. Das Baugesuch enthält die für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Angaben.
2. Der Regierungsrat bestimmt, welche Unterlagen mit dem Baugesuch einzureichen sind.