700.4
GVKS
CH-TG
§ 7 Gesetz über Vereinbarungen zur Milderung finanzieller Härtefälle von raumplanerischen Massnahmen in Kleinsiedlungen (GVKS) - Finanzierung
§ 7 GVKS · Finanzierung
1. Für die Finanzierung der Leistungen aus den Vereinbarungen nach diesem Gesetz wird ein Rahmenkredit von 2.5 Mio. Franken bewilligt.