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700.4 GVKS CH-TG

§ 7 Gesetz über Vereinbarungen zur Milderung finanzieller Härtefälle von raumplanerischen Massnahmen in Kleinsiedlungen (GVKS) - Finanzierung

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§ 7 GVKS · Finanzierung

1. Für die Finanzierung der Leistungen aus den Vereinbarungen nach diesem Gesetz wird ein Rahmenkredit von 2.5 Mio. Franken bewilligt.

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