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700.3 KSV CH-TG

§ 6 Kleinsiedlungsverordnung (KSV) - Baubewilligungsverfahren

Verfahrensbestimmungen
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§ 6 KSV · Baubewilligungsverfahren

1. Das Amt für Raumentwicklung entscheidet bei allen Bauvorhaben in den in den Anhängen 1 und 2 aufgelisteten Kleinsiedlungen, ob sie zonenkonform sind oder ob eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG erteilt werden kann.

2. Im Übrigen richtet sich das Baubewilligungsverfahren nach § 53 Abs. 1 und Abs. 2 PBV.

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