700.3
KSV
CH-TG
§ 6 Kleinsiedlungsverordnung (KSV) - Baubewilligungsverfahren
Verfahrensbestimmungen
§ 6 KSV · Baubewilligungsverfahren
1. Das Amt für Raumentwicklung entscheidet bei allen Bauvorhaben in den in den Anhängen 1 und 2 aufgelisteten Kleinsiedlungen, ob sie zonenkonform sind oder ob eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG erteilt werden kann.
2. Im Übrigen richtet sich das Baubewilligungsverfahren nach § 53 Abs. 1 und Abs. 2 PBV.