700.3
KSV
CH-TG
§ 4 Kleinsiedlungsverordnung (KSV) - Kleinsiedlungen nach § 2 Abs. 1
Zulässigkeit von Bauten und Anlagen
§ 4 KSV · Kleinsiedlungen nach § 2 Abs. 1
1. Die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen in Kleinsiedlungen nach Anhang 1 beurteilt sich nach den Bestimmungen der Landwirtschaftszone derjenigen Gemeinde, in der sich die Kleinsiedlung befindet.