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700.3 KSV CH-TG

§ 4 Kleinsiedlungsverordnung (KSV) - Kleinsiedlungen nach § 2 Abs. 1

Zulässigkeit von Bauten und Anlagen
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§ 4 KSV · Kleinsiedlungen nach § 2 Abs. 1

1. Die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen in Kleinsiedlungen nach Anhang 1 beurteilt sich nach den Bestimmungen der Landwirtschaftszone derjenigen Gemeinde, in der sich die Kleinsiedlung befindet.

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