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700.3 KSV CH-TG

§ 2 Kleinsiedlungsverordnung (KSV) - Provisorische Einteilung der Kleinsiedlungen

Allgemeines
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§ 2 KSV · Provisorische Einteilung der Kleinsiedlungen

1. Anhang 1 enthält eine Liste jener Kleinsiedlungen, die voraussichtlich einer Landwirtschaftszone oder Landschaftsschutzzone nach Art. 16 und Art. 17 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) zuzuweisen sind.

2. Anhang 2 enthält eine Liste jener Kleinsiedlungen, die voraussichtlich einer Zone nach Art. 33 der Raumplanungsverordnung (RPV) zuzuweisen sind.

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