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700.11 BOA CH-TG

§ 24 Weisung des Regierungsrates über die Abwicklung von Baugesuchs- und Planungsgeschäften in der kantonalen Verwaltung (BOA-Weisung) - Signatur

Elektronische Gesuche (eBau)
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§ 24 BOA-Weisung · Signatur

1. Wird eBau eingesetzt, sind folgende Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) zu versehen

1. Entscheide

2. Stellungnahmen

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