700.11
BOA
CH-TG
§ 24 Weisung des Regierungsrates über die Abwicklung von Baugesuchs- und Planungsgeschäften in der kantonalen Verwaltung (BOA-Weisung) - Signatur
Elektronische Gesuche (eBau)
§ 24 BOA-Weisung · Signatur
1. Wird eBau eingesetzt, sind folgende Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) zu versehen
1. Entscheide
2. Stellungnahmen