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700.11 BOA CH-TG

§ 23 Weisung des Regierungsrates über die Abwicklung von Baugesuchs- und Planungsgeschäften in der kantonalen Verwaltung (BOA-Weisung) - Budgetverantwortung

Betrieb und Weiterentwicklung der BOA
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§ 23 BOA-Weisung · Budgetverantwortung

1. Das AFI berücksichtigt BOA und allfällige Weiterentwicklungen im Informatikbudget.

2. Beschaffungen erfolgen zentral durch das AFI auf Antrag der BK BOA.

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