Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
700.11 BOA CH-TG

§ 21 Weisung des Regierungsrates über die Abwicklung von Baugesuchs- und Planungsgeschäften in der kantonalen Verwaltung (BOA-Weisung) - Aufgaben AFI

Betrieb und Weiterentwicklung der BOA
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 21 BOA-Weisung · Aufgaben AFI

1. Das AFI berät die BK BOA in technischen Fragen.

2. Es ist ausserdem zuständig für

1. das Release-Management

2. die technische Sicherung der Daten

3. die Koordination der technischen Umsetzung von Weiterentwicklungen

4. die Unterstützung beim Testing

← § 20 BOA-Weisung Weisung des Regierungsrates über die Abwicklung von Baugesuchs- und Planungsgeschäften in der kantonalen Verwaltung (BOA-Weisung) - Regelungsbereich § 22 BOA-Weisung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →