700.11
BOA
CH-TG
§ 21 Weisung des Regierungsrates über die Abwicklung von Baugesuchs- und Planungsgeschäften in der kantonalen Verwaltung (BOA-Weisung) - Aufgaben AFI
Betrieb und Weiterentwicklung der BOA
§ 21 BOA-Weisung · Aufgaben AFI
1. Das AFI berät die BK BOA in technischen Fragen.
2. Es ist ausserdem zuständig für
1. das Release-Management
2. die technische Sicherung der Daten
3. die Koordination der technischen Umsetzung von Weiterentwicklungen
4. die Unterstützung beim Testing