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700.11 BOA CH-TG

§ 18 Weisung des Regierungsrates über die Abwicklung von Baugesuchs- und Planungsgeschäften in der kantonalen Verwaltung (BOA-Weisung) - BOA-Support

Betrieb und Weiterentwicklung der BOA
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§ 18 BOA-Weisung · BOA-Support

1. Das GS DBU stellt den First-Level-Support von BOA sicher. Kann das Problem nicht gelöst werden, wird die Anfrage an den Second-Level-Support weitergeleitet.

2. Das Amt für Informatik (AFI) stellt den Second-Level-Support von BOA sicher. Kann das Problem nicht gelöst werden, wird die Anfrage an den Third-Level-Support des Herstellers weitergeleitet.

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