700.11
BOA
CH-TG
§ 18 Weisung des Regierungsrates über die Abwicklung von Baugesuchs- und Planungsgeschäften in der kantonalen Verwaltung (BOA-Weisung) - BOA-Support
Betrieb und Weiterentwicklung der BOA
§ 18 BOA-Weisung · BOA-Support
1. Das GS DBU stellt den First-Level-Support von BOA sicher. Kann das Problem nicht gelöst werden, wird die Anfrage an den Second-Level-Support weitergeleitet.
2. Das Amt für Informatik (AFI) stellt den Second-Level-Support von BOA sicher. Kann das Problem nicht gelöst werden, wird die Anfrage an den Third-Level-Support des Herstellers weitergeleitet.