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700.11 BOA CH-TG

§ 1 Weisung des Regierungsrates über die Abwicklung von Baugesuchs- und Planungsgeschäften in der kantonalen Verwaltung (BOA-Weisung) - Regelungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 BOA-Weisung · Regelungsbereich

1. Diese Weisung regelt die Zuständigkeiten und Prozesse für

1. die rechtkonforme und effiziente Abwicklung von Baugesuchs- und Planungsgeschäften innerhalb der kantonalen Verwaltung und

2. den Betrieb und die Weiterentwicklung des Systems «Baugesuchs- und Ortsplanungsadministration» (BOA).

Weisung des Regierungsrates über die Abwicklung von Baugesuchs- und Planungsgeschäften in der kantonalen Verwaltung (BOA-Weisung) - Regelungsbereich § 2 BOA-Weisung →

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