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672.526 CH-TG

§ 1 Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Uri und Thurgau betreffend die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

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§ 1 Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Uri und Thurgau betreffend die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

1. Die Regierungen der Kantone Thurgau und Uri verpflichten sich, Zuwendungen aus letztwilliger Verfügung oder aus Schenkung zugunsten

a. des anderen Kantons

b. seiner Gemeinden

c. und von Institutionen mit Sitz im anderen Kanton, die öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen,

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