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§ 2 Gegenrechtsvereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Thurgau und dem Regierungsrat des Kantons Appenzell A. Rh. über die Steuerbefreiung von Zuwendungen für öffentliche, gemeinnützige, wohltätige oder religiöse Zwecke auf dem Gebiete der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern

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§ 2 Gegenrechtsvereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Thurgau und dem Regierungsrat des Kantons Appenzell A. Rh. über die Steuerbefreiung von Zuwendungen für öffentliche, gemeinnützige, wohltätige oder religiöse Zwecke auf dem Gebiete der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern

1. Die Befreiung bezieht sich auf die kantonalen und kommunalen Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern.

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