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§ 8 Verordnung des Regierungsrates zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG) - Antrag

Verfahren
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§ 8 Verordnung des Regierungsrates zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG) · Antrag

1. Der Antrag auf Rückerstattung ist auf dem amtlichen Formular geltend zu machen. Mit dem Computer erstellte Anträge werden anerkannt, wenn sie mit dem amtlichen Formular identisch sind.

2. Er ist zusammen mit der Steuererklärung dem Gemeindesteueramt einzureichen.

3. ...

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