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641.8 ESchG CH-TG

§ 9 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Entstehung des Steueranspruches

Steuerpflicht
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§ 9 ESchG · Entstehung des Steueranspruches

1. Der Steueranspruch entsteht

1. bei Vermögensübergängen auf den Todesfall im Zeitpunkt, in dem der Erbgang eröffnet wird,

2. bei Vermögensübergängen aus Nacherbschaft im Zeitpunkt, in dem die Vorerbschaft endigt,

3. bei Schenkung im Zeitpunkt des Vollzugs,

4. bei Vermögensübergängen mit aufschiebender Bedingung im Zeitpunkt, in dem die Bedingung eintritt.

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