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641.8 ESchG CH-TG

§ 8 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Steuersubjekt

Steuerpflicht
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§ 8 ESchG · Steuersubjekt

1. Steuerpflichtig ist der Empfänger des übergehenden Vermögens (Erbe, Vermächtnisnehmer, Beschenkter, Begünstigter oder sonstiger Berechtigter).

2. Beim Übergang von Nutzniessungen oder wiederkehrenden Leistungen ist der Nutzniesser oder Leistungsempfänger steuerpflichtig.

3. Bei einer Nacherbeneinsetzung sind sowohl der Vor- als auch der Nacherbe steuerpflichtig.

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