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641.8 ESchG CH-TG

§ 4 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Schenkungssteuer

Steuerpflicht
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§ 4 ESchG · Schenkungssteuer

1. Der Schenkungssteuer unterliegen Zuwendungen unter Lebenden, soweit der Empfänger aus dem Vermögen eines anderen ohne entsprechende Gegenleistung bereichert wird.

2. Steuerbar sind insbesondere Schenkungen an Erben oder Nichterben, Zuwendungen in Anrechnung auf die künftige Erbschaft, zur Errichtung einer Stiftung oder an eine bestehende Stiftung.

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