641.8
ESchG
CH-TG
§ 3 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Erbschaftssteuer
Steuerpflicht
§ 3 ESchG · Erbschaftssteuer
1. Der Erbschaftssteuer unterliegen alle Vermögensübergänge aufgrund gesetzlichen Erbrechtes oder einer Verfügung von Todes wegen.
2. Steuerbar sind insbesondere Vermögensübergänge aufgrund von Erbvertrag oder letztwilliger Verfügung, namentlich durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis, Schenkung auf den Todesfall, Errichtung einer Stiftung auf den Todesfall oder Nacherbeneinsetzung.