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641.8 ESchG CH-TG

§ 20 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Allgemeines

Verfahren
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§ 20 ESchG · Allgemeines

1. Auf das Veranlagungsverfahren, das Rechtsmittelverfahren, das Revisions- und Berichtigungsverfahren sowie das Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren werden unter Vorbehalt der nachstehenden Bestimmungen die Vorschriften des Steuergesetzes sinngemäss angewendet.

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