641.8
ESchG
CH-TG
§ 2 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Anwendungsbereich
Steuerpflicht
§ 2 ESchG · Anwendungsbereich
1. Die Steuerpflicht besteht, wenn
1. der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Kanton hatte oder der Erbgang im Kanton eröffnet wurde;
2. der Schenker im Zeitpunkt der Zuwendung seinen Wohnsitz im Kanton hat;
3. im Kanton gelegene Grundstücke oder Rechte an solchen übergehen.
2. Im internationalen Verhältnis besteht die Steuerpflicht ferner, wenn im Kanton gelegenes bewegliches Vermögen übergeht, das nach Staatsvertrag dem Betriebsstätte- oder dem Belegenheitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird.
3. Bei interkantonalen und internationalen Beziehungen bleiben Bundesrecht und Staatsverträge vorbehalten.