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641.8 ESchG CH-TG

§ 2 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Anwendungsbereich

Steuerpflicht
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§ 2 ESchG · Anwendungsbereich

1. Die Steuerpflicht besteht, wenn

1. der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Kanton hatte oder der Erbgang im Kanton eröffnet wurde;

2. der Schenker im Zeitpunkt der Zuwendung seinen Wohnsitz im Kanton hat;

3. im Kanton gelegene Grundstücke oder Rechte an solchen übergehen.

2. Im internationalen Verhältnis besteht die Steuerpflicht ferner, wenn im Kanton gelegenes bewegliches Vermögen übergeht, das nach Staatsvertrag dem Betriebsstätte- oder dem Belegenheitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird.

3. Bei interkantonalen und internationalen Beziehungen bleiben Bundesrecht und Staatsverträge vorbehalten.

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