641.8
ESchG
CH-TG
§ 18 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Berechnungsregeln
Steuerbemessung
§ 18 ESchG · Berechnungsregeln
1. Bei mehreren Vermögensübergängen vom gleichen Erblasser oder Schenker an denselben Empfänger richtet sich der Steuersatz nach dem Gesamtbetrag. Der steuerfreie Betrag wird insgesamt nur einmal abgezogen.
2. Ist ein Empfänger nur für einen Teil des übergehenden Vermögens im Kanton steuerpflichtig, bestimmt sich die Steuer nach dem Ansatz für den gesamten Vermögensanfall.
3. Wird ein Steuerpflichtiger durch den Erblasser oder Schenker von der Bezahlung der Steuer entlastet, erhöht sich der steuerpflichtige Betrag um das Steuerbetreffnis.