641.8
ESchG
CH-TG
§ 17 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Zuschlag
Steuerbemessung
§ 17 ESchG · Zuschlag
1. Auf der einfachen Steuer wird ein Zuschlag erhoben. Dieser beträgt
1. 0,5 % je Fr. 1'000 bis zu einem steuerbaren Vermögensanfall von Fr. 500'000,
2. einheitlich 250 % bei einem steuerbaren Vermögensanfall von über Fr. 500'000.