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641.8 ESchG CH-TG

§ 17 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Zuschlag

Steuerbemessung
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§ 17 ESchG · Zuschlag

1. Auf der einfachen Steuer wird ein Zuschlag erhoben. Dieser beträgt

1. 0,5 % je Fr. 1'000 bis zu einem steuerbaren Vermögensanfall von Fr. 500'000,

2. einheitlich 250 % bei einem steuerbaren Vermögensanfall von über Fr. 500'000.

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