641.8
ESchG
CH-TG
§ 13 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Versicherungsleistungen
Steuerbemessung
§ 13 ESchG · Versicherungsleistungen
1. Bei Vermögensübergängen aus Versicherungsvertrag ist für die Bewertung der Rückkaufswert oder die ausbezahlte Versicherungssumme massgebend.