Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
641.8 ESchG CH-TG

§ 11 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Nutzniessung, wiederkehrende Leistungen

Steuerbemessung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (42 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 ESchG · Nutzniessung, wiederkehrende Leistungen

1. Für Nutzniessungen, Renten oder andere wiederkehrende Leistungen ist der Kapitalwert massgebend.

2. Ist das übergehende Vermögen mit einer Nutzniessung oder einer Verpflichtung zu einer wiederkehrenden Leistung belastet, wird der Kapitalwert der Belastung abgezogen. Dieser Abzug entfällt zur Hälfte, wenn der Nutzniesser oder Leistungsempfänger steuerfrei ist.

← § 10 ESchG Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Gegenstand § 12 ESchG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →