641.8
ESchG
CH-TG
§ 11 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Nutzniessung, wiederkehrende Leistungen
Steuerbemessung
§ 11 ESchG · Nutzniessung, wiederkehrende Leistungen
1. Für Nutzniessungen, Renten oder andere wiederkehrende Leistungen ist der Kapitalwert massgebend.
2. Ist das übergehende Vermögen mit einer Nutzniessung oder einer Verpflichtung zu einer wiederkehrenden Leistung belastet, wird der Kapitalwert der Belastung abgezogen. Dieser Abzug entfällt zur Hälfte, wenn der Nutzniesser oder Leistungsempfänger steuerfrei ist.