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641.21 HundeV CH-TG

§ 7d Hundeverordnung (HundeV) - Bewilligungsausweis

Hundekontrolle und Hundehaltung
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§ 7d HundeV · Bewilligungsausweis

1. Im Falle der Bewilligungserteilung erhält die gesuchstellende Person einen Ausweis mit folgenden Angaben

1. Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort und Passfoto der gesuchstellenden Person

2. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Rasse oder Rassetyp, Fellfarbe und Mikrochip-Nummer des bewilligten Hundes

3. Ausstellungsort, -datum und -behörde

4. Gültigkeitsdauer (befristet oder unbefristet bis auf Widerruf)

2. Wird der bewilligungspflichtige Hund ausgeführt, ist der Bewilligungsausweis mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzuweisen.

3. Der Kollektivbewilligungsausweis kann abweichende Angaben enthalten.

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