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641.21 HundeV CH-TG

§ 7b Hundeverordnung (HundeV) - Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde

Hundekontrolle und Hundehaltung
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§ 7b HundeV · Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde

1. Die Bewilligung ist mit einem schriftlichen und unterzeichneten Gesuch beim Veterinäramt einzuholen, bevor der potentiell gefährliche Hund angeschafft beziehungsweise ausgeführt wird.

2. Eine Person darf einen potentiell gefährlichen Hund ohne eine für diesen Hund geltende Bewilligung nicht anschaffen, halten oder ausführen.

3. Es werden folgende Hunderassen und Hundegruppen inklusive Kreuzungen mit diesen als potentiell gefährlich eingestuft

1. American Staffordshire Terrier

2. Bullterrier

3. Cane corso

4. Dobermann

5. Dogo Argentino

6. Fila Brasileiro

7. Mastiff

8. Mastín Español

9. Mastino Napoletano

10. Presa Canario (Dogo Canario)

11. Rottweiler

12. Staffordshire Bullterrier

13. Tosa

14. Hunde des Typs Pitbull

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