641.21
HundeV
CH-TG
§ 3 Hundeverordnung (HundeV) - Registrierungsgebühr
Hundekontrolle und Hundehaltung
§ 3 HundeV · Registrierungsgebühr
1. Für die Registrierung eines Hundes in der Hundedatenbank AMICUS hat die Identitas AG Anspruch auf eine Gebühr von maximal Fr. 25 zuzüglich Mehrwertsteuer.
2. Der Tierarzt stellt dem Hundehalter die Registrierungsgebühr und die Kosten im Zusammenhang mit der Kennzeichnung des Hundes und der Meldung der Kennzeichnungsdaten in Rechnung. Die Registrierungsgebühr ist an die Identitas AG zu überweisen.