Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
641.2 HundeG CH-TG

§ 11 Hundegesetz (HundeG) - Gemeindezuschlag

Hundesteuer
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 HundeG · Gemeindezuschlag

1. Die Politische Gemeinde kann die Hundesteuer um höchstens 50 % erhöhen.

← § 10 HundeG Hundegesetz (HundeG) - Grundsätze § 12 HundeG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →