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640.22 CH-TG

§ 1 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern

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§ 1 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern

1. Mit dem Vollzug der Verordnung des Bundesrates vom 22. August 1967 über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (VStA) wird die kantonale Steuerverwaltung beauftragt.

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