640.22
CH-TG
§ 1 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern
§ 1 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern
1. Mit dem Vollzug der Verordnung des Bundesrates vom 22. August 1967 über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (VStA) wird die kantonale Steuerverwaltung beauftragt.