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640.12 SchäV CH-TG

§ 24a Grundstückschätzungsverordnung (SchäV) - Zwischenschätzung infolge Kleinsiedlungsverordnung

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 24a SchäV · Zwischenschätzung infolge Kleinsiedlungsverordnung

1. Wer durch die Kleinsiedlungsverordnung (KSV) steuerrechtlich beschwert ist, kann eine Zwischenschätzung im Sinne von § 4 verlangen. Der Antrag kann nicht mehr zurückgezogen werden.

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