640.12
SchäV
CH-TG
§ 24a Grundstückschätzungsverordnung (SchäV) - Zwischenschätzung infolge Kleinsiedlungsverordnung
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 24a SchäV · Zwischenschätzung infolge Kleinsiedlungsverordnung
1. Wer durch die Kleinsiedlungsverordnung (KSV) steuerrechtlich beschwert ist, kann eine Zwischenschätzung im Sinne von § 4 verlangen. Der Antrag kann nicht mehr zurückgezogen werden.