640.12
SchäV
CH-TG
§ 12 Grundstückschätzungsverordnung (SchäV) - Verkehrswert
Schätzung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke
§ 12 SchäV · Verkehrswert
1. Der Verkehrswert eines Grundstückes bestimmt sich aus der Gesamtheit aller wertbildenden Faktoren, wie Land- und Bauwert, rechtliche Gegebenheiten, Nutzungsmöglichkeiten, tatsächliche Eigenschaften, besondere Lage und Beschaffenheit.
2. Der Verkehrswert wird in der Regel aus dem Ertrags- und dem Realwert ermittelt. Vorbehalten bleiben die Vorschriften von § 15 und § 17 bis § 19.