640.11
StV
CH-TG
§ 8 Steuerverordnung (StV) - Liegenschaftenaufwand nach Erwerb
Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
§ 8 StV · Liegenschaftenaufwand nach Erwerb
1. Aufwendungen für die Instandstellung einer Liegenschaft nach dem Erwerb stellen abzugsfähige Unterhaltskosten dar, soweit ihnen kein wertvermehrender Charakter zukommt.