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640.11 StV CH-TG

§ 8 Steuerverordnung (StV) - Liegenschaftenaufwand nach Erwerb

Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
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§ 8 StV · Liegenschaftenaufwand nach Erwerb

1. Aufwendungen für die Instandstellung einer Liegenschaft nach dem Erwerb stellen abzugsfähige Unterhaltskosten dar, soweit ihnen kein wertvermehrender Charakter zukommt.

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