640.11
StV
CH-TG
§ 54b Steuerverordnung (StV) - Wechsel der Steuerpflicht
Gemeindesteuern
§ 54b StV · Wechsel der Steuerpflicht
1. Für die Folgen des Beginns, der Änderung oder des Endes der Steuerpflicht aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Zugehörigkeit im interkommunalen Verhältnis gelten die interkantonalen Grundsätze sinngemäss.