640.11
StV
CH-TG
§ 52 Steuerverordnung (StV) - Kosten für Vollscanning
Bezug und Sicherung der Steuern - Ablieferung und Aufteilung
§ 52 StV · Kosten für Vollscanning
1-3
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4. Für das Vollscanning der Steuerakten haben die Gemeinden eine Fallentschädigung von Fr. 5 zu entrichten, welche mit der allgemeinen Mitwirkungsentschädigung nach § 201 Abs. 1 StG verrechnet wird.
5. ...