640.11
StV
CH-TG
§ 5 Steuerverordnung (StV) - Liquidationsgewinne
Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
§ 5 StV · Liquidationsgewinne
1. Bei der Festsetzung der Liquidationsgewinne nach § 38b Abs. 1 StG ist die Verordnung des Bundesrates über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (LGBV) sinngemäss anwendbar.
2. Die Abzugsfähigkeit von tatsächlich geleisteten Einkaufsbeiträgen in die berufliche Vorsorge nach § 38b Abs. 1 StG steht unter dem Vorbehalt von Art. 79b Abs. 3 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).