640.11
StV
CH-TG
§ 4 Steuerverordnung (StV) - Feuerwehrsold
Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
§ 4 StV · Feuerwehrsold
1. Zu den Kernaufgaben der Feuerwehr im Sinn von § 26 Ziff. 12 StG gehören die Teilnahme an Übungen, Kursen, Inspektionen, Pikettdienste sowie Ernstfalleinsätze zur Rettung, Brandbekämpfung, allgemeinen Schadenwehr, Elementarschadenbewältigung und dergleichen.