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640.11 StV CH-TG

§ 4 Steuerverordnung (StV) - Feuerwehrsold

Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
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§ 4 StV · Feuerwehrsold

1. Zu den Kernaufgaben der Feuerwehr im Sinn von § 26 Ziff. 12 StG gehören die Teilnahme an Übungen, Kursen, Inspektionen, Pikettdienste sowie Ernstfalleinsätze zur Rettung, Brandbekämpfung, allgemeinen Schadenwehr, Elementarschadenbewältigung und dergleichen.

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