640.11
StV
CH-TG
§ 3a Steuerverordnung (StV) - Überführung Geschäftsgrundstück ins Privatvermögen
Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
§ 3a StV · Überführung Geschäftsgrundstück ins Privatvermögen
1. Bei Überführungen von Grundstücken des Geschäftsvermögens natürlicher Personen in das Privatvermögen nach § 20 Abs. 2 Ziff. 2 StG gilt als massgebender Überführungswert der ortsüblich erzielbare Marktwert.
2. Der Überführungswert gemäss Abs. 1 gilt neu als Anlagekosten des überführten Grundstücks gemäss § 133 StG.