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640.11 StV CH-TG

§ 3a Steuerverordnung (StV) - Überführung Geschäftsgrundstück ins Privatvermögen

Steuern der natürlichen Personen - Einkommenssteuer
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§ 3a StV · Überführung Geschäftsgrundstück ins Privatvermögen

1. Bei Überführungen von Grundstücken des Geschäftsvermögens natürlicher Personen in das Privatvermögen nach § 20 Abs. 2 Ziff. 2 StG gilt als massgebender Überführungswert der ortsüblich erzielbare Marktwert.

2. Der Überführungswert gemäss Abs. 1 gilt neu als Anlagekosten des überführten Grundstücks gemäss § 133 StG.

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